Auf Grund einer Änderung im Ausweisgesetz gibt es ab sofort eine Änderung beim Einlass!
1. Zeigt Euren Originalausweis beim Betreten bitte unaufgefordert der Security.
2. Um den EInlass zu beschleunigen bereitet bitte einen Briefumschlaf wie folgt vor
Jugendliche ohne Aufsicht:
Briefumschlag mit Vor und Nachnamen beschriftet sowie 10,-€ Pfand
ODER Führerschein, Schülerausweis (dann werden keine 10,-€ benötigt)
Jugendliche mit Aufsicht:
Briefumschlag mit Vor- und Nachnamen des Minderjährigen UND der Aufsichtsperson beschriftet,
fertig ausgefülltest Aufsichtsformular sowieso 10,-€ Pfand ODER
Führerschein, Schülerausweis (dann werden keine 10,-€ benötigt) von BEIDEN.
3. Die Rückgabe der Briefumschläge erfolgt wie gehabt
OHNE Aufsicht um 0 Uhr
MIT Aufsicht bis zum Schluss
Es wird keine Ausweiskopie mehr benötigt!
Die erziehungsbeauftragte Person nimmt aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person - meistens die Eltern – zeitweise oder auf Dauer Erziehungsaufgaben wahr. Sie muss volljährig sein. Es kann sich hierbei beispielhaft um folgende Personen handeln:
- Erzieherinnen, Erzieher im Internat/Heim
- Pädagoginnen und Pädagogen in der Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendhilfe
- Lehrerinnen, Lehrer
- Ausbilderinnen, Ausbilder
- Großeltern, Verwandte
- Freunde der Eltern und
- Volljährige Geschwister
Nach der Rechtsauffassung der zuständigen Ministerin in Bayern kann die Freundin/der Freund eines jungen Menschen nicht die Funktion einer „erziehungsbeauftragten Person“ übernehmen.
- Sie müssen die erziehungsbeauftragte Person persönlich gut kennen und ihr vertrauen können!
- Überlegen Sie vorab, ob die erziehungsbeauftragte Person genügend eigene Reife besitzt, um dem Jugendlichen Grenzen setzen zu können (Alkoholkonsum), unter Berücksichtigung altersentsprechender Freiräume.
- Sprechen Sie eine konkrete, zeitlich begrenzte Beauftragung aus, nach Möglichkeit auch in schriftlicher Form – z.B. auf Kopie eines Ausweisdokuments!
- Blankounterschriften der Eltern auf Formblättern von Diskotheken/Gaststätten etc. mit nachträglicher Eintragung Volljähriger sind keine rechtmäßige Erziehungsbeauftragung!
- Treffen sie klare Vereinbarungen mit der Begleitperson (z.B. Rückkehrzeiten/Rückweg)!
- Prüfen Sie, ob der rechtmäßige Beauftragte auch tatsächlich die Erziehungsbeauftragung wahrnimmt! Eine Weiterdelegation an Dritte ist nicht Möglich.
- Die Verantwortung bleibt trotz Erziehungsbeauftragung weiterhin bei den Eltern – auch hinsichtlich Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Folgen. Die Aufsichtspflicht wird nur teilweise auf den Beauftragten übertragen!
Mit dem klicken des folgenden Links erkläre ich, das ich alle Punkte dieses Textes gelesen und verstanden habe und damit einverstanden bin: