JUGENDSCHUTZ FORMULAR
Jugendliche und Aufsichtspersonen aufgepasst!

Auf Grund einer Änderung im Ausweisgesetz gibt es ab sofort eine Änderung beim Einlass!

 

1. Zeigt Euren Originalausweis beim Betreten bitte unaufgefordert der Security.


2. Um den EInlass zu beschleunigen bereitet bitte einen Briefumschlaf wie folgt vor

 

Jugendliche ohne Aufsicht:

Briefumschlag mit Vor und Nachnamen beschriftet sowie 10,-€ Pfand

ODER Führerschein, Schülerausweis (dann werden keine 10,-€ benötigt)

 

Jugendliche mit Aufsicht:

Briefumschlag mit Vor- und Nachnamen des Minderjährigen UND der Aufsichtsperson beschriftet,

fertig ausgefülltest Aufsichtsformular sowieso 10,-€ Pfand ODER

Führerschein, Schülerausweis (dann werden keine 10,-€ benötigt) von BEIDEN.

 

3. Die Rückgabe der Briefumschläge erfolgt wie gehabt

OHNE Aufsicht um 0 Uhr

MIT Aufsicht bis zum Schluss

 

Es wird keine Ausweiskopie mehr benötigt!

Wer kann "erziehungsbeauftragte Person" sein?

Die erziehungsbeauftragte Person nimmt aufgrund einer Vereinbarung mit der  personensorgeberechtigten Person - meistens die Eltern – zeitweise oder auf Dauer Erziehungsaufgaben wahr. Sie muss volljährig sein. Es kann sich hierbei beispielhaft um folgende Personen handeln:

  • Erzieherinnen, Erzieher im Internat/Heim
  • Pädagoginnen und Pädagogen in der Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendhilfe
  • Lehrerinnen, Lehrer
  • Ausbilderinnen, Ausbilder
  • Großeltern, Verwandte
  • Freunde der Eltern und
  • Volljährige Geschwister


Nach der Rechtsauffassung der zuständigen Ministerin in Bayern kann die Freundin/der Freund eines jungen Menschen nicht die Funktion einer „erziehungsbeauftragten Person“  übernehmen.

Empfehlungen für Eltern
  • Sie müssen die erziehungsbeauftragte Person persönlich gut kennen und ihr vertrauen können!
  • Überlegen Sie vorab, ob die erziehungsbeauftragte Person genügend eigene Reife besitzt, um dem Jugendlichen Grenzen setzen zu können (Alkoholkonsum), unter Berücksichtigung altersentsprechender Freiräume.
  • Sprechen Sie eine konkrete, zeitlich begrenzte Beauftragung aus, nach  Möglichkeit auch in schriftlicher Form – z.B. auf Kopie eines Ausweisdokuments!
  • Blankounterschriften der Eltern auf Formblättern von Diskotheken/Gaststätten etc. mit nachträglicher Eintragung Volljähriger sind keine rechtmäßige Erziehungsbeauftragung!
  • Treffen sie klare Vereinbarungen mit der Begleitperson (z.B. Rückkehrzeiten/Rückweg)!
  • Prüfen Sie, ob der rechtmäßige Beauftragte auch tatsächlich die Erziehungsbeauftragung wahrnimmt! Eine Weiterdelegation an Dritte ist nicht Möglich.
  • Die Verantwortung bleibt trotz Erziehungsbeauftragung weiterhin bei den Eltern – auch hinsichtlich Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Folgen. Die Aufsichtspflicht wird nur teilweise auf den Beauftragten übertragen!


 
Mit dem klicken des folgenden Links erkläre ich, das ich alle Punkte dieses Textes gelesen und verstanden habe und damit einverstanden bin:

 

Jugendschutz-Formular